17. Burgau, Gut Stepprath

 

37) Der erste nachweisbare Herr von Burgau war der Ritter Amilius de Owe. Mehrere Urkunden aus dem Zeitraum zwischen 1234 und 1255 belegen dies. 38) Die Dörfer Stockheim und Stepprath, Niederau sowie der Meiler Miesheim in der Nähe des Muttergotteshäuschens Richtung Binsfeld, gehörten seit jeher zur Herrschaft Burgau. Später wurden die Grafen von Elmpt die Besitzer von Burgau. Burgau war ein Lehen der Herren von Heinsberg.
39) Burgau war eine große Burganlage, wahrscheinlich vom Hochadel erbaut, die durchaus mit den „Großburgen“ der Umgebung konkurrieren konnte. Die Herrschaft dagegen war im Verhältnis zur Burg sehr klein, warum – das wird wohl ein Geheimnis der Geschichte bleiben. Trotzdem genoss die Herrschaft Burgau alle Rechte eines Kleinstaates, trotz der Lehnsabhängigkeit von den Heinsbergern und später von den Jülichern.

Schloss Burgau, Aufbaustudie des spätmittelalterllichen Schlosses

Karte des Herzogtums Jülich Berg

42) Die jeweiligen Herren besaßen die Kriminal – und Zivilgerichtsbarkeit über ihre Untertanen, die ihnen und nicht dem Herzog den Huldigungseid leisteten. Sie besaßen die hohe- und niedere Jagd, die Fischereirechte, den Rott- und Bergzehnten. Sie konnten Steuern einziehen und Zölle festlegen, Verordnungen erlassen und Bannbezirke errichten. Sie hatten das Patronatsrecht, das heißt sie setzten nach ihrem Gutdünken die Pfarrer und die Vikare ein.1437 August 30 – Daem von Burchauwe, Sohn von Johann von Burchauwe und der Alvaradis von Birgel, schließt einen Ehevertrag mit Margareta älteste Tochter von Johann Herrn von Drachenfels und Margareta von Wevelinghoven; der Bräutigam erhält als Heiratsgut von seinem Vater den „Hoff“ und die Dörfer Stockheim und zo Stepperoide mit 200 Gulden Einkünften.

Stepprath

…war zur damaligen Zeit wohl weitaus größer als heute.
43) So erschien Mitte des 14. Jahrhunderts ein Ludwig von Stockheim als Lehnsmann des Herzogs von Brabant über Haus, Hof und Land zu Stepprath. Sein Bruder Gontert von Stockheim hatte Hof und Land in Stockheim zu Lehen. Um welche Höfe es sich handelt weiß man nicht.

Der Dürener Bürger Dries van der Lippe, um 1450 geboren, besaß einen Hof in Stepprath. Es handelte sich um den freiadeligen Brock-, Germesheimer-, Effertz-, oder Meisenberg-Hof. Es war ein Burgauer Afterlehen, das heißt, dass er sowohl beim Ableben des Lehnsempfängers wie auch des Lehnsherrn jedesmal neu empfangen werden musste.
Einer der letzten Pächter war Friedrich Heidgen. Er starb am 29. Mai 1805, seine Frau Ursula Rey drei Jahre später.

44) 1794 zogen die Truppen Napoleons in Stockheim ein.

Gutspächter Friedrich Heidgen in Stepprath hatte vom 14. Mai 1796 bis Anfang Februar 1797 allein eine Einquartierungslast von 56 „Reutern“ mit 87 Pferden, die 29 ½ Malter Hafer, 694 Pfund Heu und 20 Buschen Erbsen erhielten, wie er an „Maire Thum“ in Stockheim aufzeichnet. An seine Gutsherrschaft, Witwe Meisenberg, schreibt er: „Beim Einrücken der Franken habe ich eine außerordentliche Plünderung erlitten, wo mir der Roggen, Weizen und Hafervorrat auf´m Speicher und gewiss 50 Malter Hafer noch aus der Scheune dazu genommen wurde, auch die Mastschweine wurden geraubt, mithin alle Hauptgegenstände, welche sonst die Pacht abführen können, folglich hoffe ich, dass man deshalb Rücksicht nehme u.s.w. Auch kostet mich die hiesige Einquartierung über 600 Reichsthaler.“

43a) Am 9. Mai 1813 verkauften die Brüder Reiner und Josph Oeppen, die scheinbar durch Ankauf in den Besitz des Hofes gekommen waren, die Gebäude und Ländereien zu elf gleichen Teilen an Ackersleute aus Stockheim.

45) Der Mirbachhof zu Stepprath, der „herrschaftliche“ Hof

…war zusammen mit dem Stockheimer Pützhof seit jeher ein Heinsberger Lehen.
Abfolge der Belehnungen und der Besitzer:
1467 ist der Hof im Besitz von Gilles von Geuenich, Sohn des Gerhard von Geuenich.
1496 Gerhard von Quernheim, Schultheiß zu Düren, verheiratet mit Agnes von Geuenich, der Tochter von Gilles von Geuenich.
1541 Johann von Mirbach zu Tegelen wurde belehnt für seine Ehefrau Christina, der Tochter der oben genannten Eheleute Gerhard und Agnes von Quernheim.

Laut Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein 45, 163 wird Johann von Mirbach zu Tichelen mit „dem Hof zu Steprode im Kirchspiel zu Stockem“haltend 40 Morgen in die Saat und 80 Morgen Busch und Weiden, Benden u. s. w. von der Jülichèn Mannskammer zu Heinsberg 1541 belehnt wegen seiner Hausfrau Christine von Owerichen.

45a) Bis 1667 blieb der Mirbachhof im Besitz der Grafen von Mirbach.
Am 6. Mai 1967 verkaufen Johann Wilhelm von Mirbach und seine Ehefrau Barbara von und zu Harff, die Güter Stepprath und Stockheim, die immer zusammen belehnt wurden, an die Freifrau von Elmpt, Maria Gudula Elisabetha geb. Freiin von Nesselrode zu Ereshoven, Witwe des 1657 verstorbenen Johann Heinrich zu Elmpt zu Burgau.
Nach ihrem Tod und dem tragischen Tode ihrer beiden Söhne, die 1673 im Rhein ertranken, gelangten die Höfe 1674 durch Erbfolge an Daniel von Elmpt und seiner Ehefrau Anna Maria Catharina zu Elmpt geb. Wolff Metternich zur Gracht.
1683, nach dem Tode von Daniel von Elmpt gelangten die Höfe an seine Ehefrau die 1686, nach einem langen Prozess, bezüglich der Erbfolge, mit den beiden Höfen belehnt wurde.
1689, am 16. Dezember brannten französische Söldner den Hof mit Stallungen und Scheune bis auf die Grundmauern nieder. Mit dem Wiederaufbau, der erhebliche Kosten verursachte, wurde direkt im folgenden Jahr begonnen.
Im Jahre 1767 ist vom abgebrochenen Hof zu Stepprath die Rede. 1792 vermerkt eine Aufstellung der zum Haus Burgau gehörenden Ländereien, dass der Stepprather Hof abgebrannt und die zugehörigen Grundstücke zu einem Drittel dem Großen Hof und zu zwei Drittel dem Zehnthof zu Stockheim zugeschlagen wurden.

46) Der Erbpacht- oder Fundationshof zu Stepprath

Er war seit jeher im Besitz derer von Elmpt. 1553 verkauften die Eheleute Johann von Elmpt und Katharina von Elmpt geb. Wevorden eine Erbrente von 25 Goldgulden und setzten ihren Hof in Stepprath ein.
Um 1675 war der Hof, der je zur Hälfte der Herrschaft Burgau gehörte, an Gertrud Heidgen verpachtet.
Mit Anna Maria Henrica von Beeck geb. von Elmpt, einer Cousine ihres verstorbenen Ehemannes, hatte Anna Maria Catharina von Elmpt den Hof gemeinschaftlich besessen. Nach zwei Vergleichen, dem Zweiten nach dem Tode ihres einzigen Kindes Hieronymus im Jahre 1704, mit den späteren Erben der Frau von Beeck, wonach, nach deren Tod, deren Hälfte für eine Gegenleistung von 1000 Reichstalern der Freifrau von Elmpt zufallen sollte.
Die entsprechenden Verträge sind im Jahre 1710 abgeschlossen worden.
Am 10. Februar 1711 gab Anna Maria Catharina von Elmpt den ihr nach dem Tod der Anna Maria Henrica von Beeck nun allein gehörenden freien und allodialen Hof den Eheleuten Eberhard Heidgen und Christina Pütz in Erbpacht. Es war eine Verlängerung der erstmals am 4. September 1689 und dann am 3. Februar 1702 abgeschlossenen Verträge.
Die Familien Heidgen blieben Pächter auf dem Hof.

47) Im Jahre 1910 wurde der Gutshof Stepprath von Alexander von Keyserlingk und seiner Ehefrau Margarethe an Barthel Siepen verkauft.
Seine Ehefrau war Josepha Reichsfreiin Droste zu Senden. Am 16. Juli 1918 vermählten sie sich auf Schloss Senden. Sie hatten 4 Töchter.

Einer ihrer Enkel, Gabor Szük Sohn von Felizitas Szük geb. Siepen, richtete am 12. April 2018 ein E-mail an Jürgen Laufenberg, 1. Vorsitzender der STIG und erklärte Folgendes zu Gut Stepprath:

Das Gut Stepprath gehörte Barthel Siepen und seiner Ehefrau Josepha gemeinsam. Nach dem Tode Barthel Siepens, der am 6. September 1945 verstarb, heiratete seine Frau Josepha 1949 nochmals. Sie ehelichte am 15. März 1949 den Major a. D. Hans-Heinrich Freiherr von Wechmar und taucht in den Folgejahren als Freifrau von Wechmar auf.
Auch ihr zweiter Mann ging ihr im Tod voraus, er starb am 17. März 1963.
Die Freifrau von Wechmar starb im Jahre 1971. Ihre 4 Töchter erbten das Gut Stepprath als Erbengemeinschaft.
Das Gut wurde zum 1. November 1974 an die Familie Prym verkauft.