Am 13. Februar 1674 schloss Daniel von Elmpt mit seiner zukünftigen Gattin, Maria Anna Catharina Freiin Wolff Metternich zur Gracht, einen Ehevertrag mit der darin festgesetzten Schenkung der Herrlichkeit Burgau an seine Gattin, sollte er vor ihr sterben und sollten sie keine leiblichen Erben haben. Am 14. Februar 1674 ehelichte Daniel von Elmpt die Maria Anna Catharina Freiin Wolff Metternich zur Gracht. Aus der Ehe ging ein Sohn, Hieronymus, hervor. Dieser starb jedoch schon am 16. Juli 1704. Am 10. Juli 1674 erfolgte die landesherrliche Belehnung mit der Herrschaft Burgau für Daniel von Elmpt und seiner Ehefrau Maria Anna Catharina von Elmpt. Nach dem Tod ihres Gatten im Jahre 1683 und dem frühen Tode ihres Sohnes, war Anna Maria Catharina von Elmpt die Herrin auf Burgau.