Die Herrschaft Burgau geht als Erbe von Ritter Johann Herr von Burgau an Wilhelm von Elmpt

Die Herrschaft Burgau geht als Erbe von Ritter Johann Herr von Burgau an Wilhelm von Elmpt

Johann Graf von Nassau und Saarbrücken, Herr von Heinsberg, Löwenburg, Diest und Sichem, bekundet, daß Adam (Dayme) zu Burgau (Burgaue), Ritter, vor ihm in Anwesenheit der Mannen von Lehen der Herrschaft Heinsberg folgende Erklärung abgegeben habe: Sein verstorbener Vater, Ritter Johann Herr von Burgau, habe zu Lebzeiten gesagt, daß, falls Adam ohne Hinterlassung ehelicher Leibeserben stürbe, Wilhelm Herr von Elmpt und dessen eheliche Leibeserben als nächste Verwandte auch die Erben der nachstehenden von der Herrschaft Heinsberg lehnrührigen Besitzungen wären: Burg und Herrlichkeit Burgau mit den Dörfern Stockheim (Stockhem) Steprath (Steppenrode) und Niederau (Nederawe); dazu außerhalb der Herrlichkeit Burgau ein Hof zu Rath bei Nideggen (Roid vor Niedecken), jährlich 2 Malter Hafer zu Schwammenauel (-auwe) oberhalb von Heimbach (Hembach) haferpächte zu Gronau (Groenaw) Hühner, Pfennigsgeld und Hafer in Gey (in der Geien) und der kleine Zoll zu bergerhausen; ausgenommen 16 Malter Roggen, die Adams Vater Johann von Gerhard von Geuenich aus dessen Hof zu Stepprath gekauft hat, welchen Hof jetzt Gerhards Sohn Gillis besitzt. Adam behält sich jedoch Zeit seines Lebens die volle Verfügungsgewalt über diese Besitzungen vor, einschließlich des Verkaufs, doch was nach seinem Tod von den vorgenannten Besitzungen noch übrig ist, sollen Wilhelm Herr von Elmpt und dessen eheliche Leibeserben haben.
Besiegelt durch folgende Siegler: 1 (der Aussteller), 2 Wilhelm von Vlodrop (Vlodorp), Erbvogt zu Roermond (Ruremund) Ritter, 3 Godart von Vlodrop, Ritter von Leuth (Lütt) und Dalenbroich (Dalenbroick), 4 Adam Herr zu Burgau Ritter.
Geschiet und gegeven 1467 des zienden daichs in dem meye
Abschrift (18. Jh.), Pap., dt., undatiertes und unbeglaubigtes Transsumpt von Richter und Schöffen von Düren, die erkläreten, daß am Original das grüne Siegel des Ritters Daym von Aue und drei unbesiegelte Pressel hingen.

Zwei weitere Abschriften: 1475 tritt die oben genannte Verfügung des Johann Herr von Burgau in Kraft. 1475 Montags nach Maria Geburt empfing Wilhelm von Elmpt das Haus und die Herrlichkeit Burgau mit all seinen Rechten und Zubehören zu Lehen.
Die von Elmpt blieben über Jahrhunderte die Herren auf Burgau.

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