Es werden in NRW Grund- und Hauptschulen gebildet

Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung des Volksschulwesens in NRW werden Grund- und Hauptschulen gebildet. Die Grundschule als Bekenntnisschule für die Klassen 1 bis 4 und die Hauptschule als Gemeinschaftsschule für die Klassen 5 bis 9. Am 09.08.1968 nehmen 384 Schüler an der neu errichteten Hauptschule den Unterricht

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